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Websites für Handwerksbetriebe: Kunden gewinnen, Personal finden

Bei ausgelasteten Betrieben trägt nicht die Auftragslage die Investition, sondern die Bewerbung. Diese Seite erklärt, was das für den Aufbau bedeutet.

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Eine Website für einen Handwerksbetrieb hat zwei Aufgaben, die sich widersprechen: Sie soll Kunden gewinnen und Bewerber ansprechen — und für beide Gruppen zählen unterschiedliche Seiten.

Warum die Stellenseite oft wichtiger ist als die Leistungsseite

Ein Handwerksbetrieb mit voller Auftragslage braucht keine Website, um Kunden zu gewinnen — er braucht sie, um Leute zu finden. Wer eine Anzeige sieht, sucht anschließend den Betriebsnamen. Was er dann findet, entscheidet über die Bewerbung: Fotos von echten Baustellen, Namen und Gesichter, eine Aussage zur Ausbildung, ein Ansprechpartner. Oder eine Seite von 2014 ohne Handynummer.

Praktische Folge für den Aufbau: Eine eigene Seite für offene Stellen und Ausbildung, verlinkt aus der Hauptnavigation, nicht versteckt unter „Über uns". Und Bilder vom eigenen Betrieb statt Stockfotos — bei einem Handwerksbetrieb fällt ein gekauftes Foto sofort auf und kostet mehr Glaubwürdigkeit, als es an Optik bringt.

Was eine Handwerker-Website konkret enthalten sollte

  • Leistungen einzeln, nicht als Liste. Wer „Bad sanieren" sucht, findet eine Aufzählung von zwölf Stichworten nicht. Zwei bis vier eigene Seiten für die Leistungen, mit denen Sie Geld verdienen, wirken mehr als zwanzig Zeilen auf der Startseite.
  • Einzugsgebiet ausschreiben. Die Orte, in denen Sie tatsächlich arbeiten, im Text nennen — nicht als Schlagwortwolke, sondern in Sätzen.
  • Erreichbarkeit im Klartext. Telefonnummer als anklickbarer Link, Zeiten, und eine ehrliche Angabe, wie schnell zurückgerufen wird.
  • Fertige Arbeiten mit Vorher und Nachher. Handyfotos bei Tageslicht genügen. Ein Bild vom eigenen Bad überzeugt mehr als jeder Text.
  • Stellen und Ausbildung als eigene Seite. Siehe oben.

Der rechtliche Punkt, der bei Handwerksbetrieben am häufigsten fehlt

Bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der Handwerksordnung verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG Angaben, die über Name und Anschrift hinausgehen: die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde, und einen Hinweis darauf, wo die berufsrechtlichen Regelungen einsehbar sind.

Ein vollständiges Impressum eines Meisterbetriebs enthält also zusätzlich etwa: zuständige Kammer mit Anschrift, „Elektrotechnikermeister, verliehen in Deutschland" und einen Verweis auf die Handwerksordnung. Auf einem erheblichen Teil der Handwerkerseiten fehlt genau dieser Block — und er ist abmahnfähig.

Das Google-Unternehmensprofil zuerst

Wenn Sie nur eine Sache tun können, tun Sie diese: Google-Unternehmensprofil vollständig ausfüllen, Kategorie richtig setzen, echte Fotos hochladen, Bewertungen einsammeln und auf jede antworten. Für lokale Suchanfragen wirkt das oft schneller als die Website — und es kostet nichts außer Zeit. Die Website liefert danach das, was das Profil nicht kann.

Was das kostet

Ein typischer Betrieb mit sechs bis acht Seiten — Start, zwei bis drei Leistungsseiten, Team, Stellen, Kontakt und die Rechtstexte — liegt bei 750 € bis 1.000 €, wenn Fotos und Stichpunkte vorliegen. Die vollständige Spanne und ein Rechner für Ihr Vorhaben stehen auf der Preisseite.

Häufige Fragen aus dem Handwerk

Brauche ich überhaupt eine Website, wenn ich ausgelastet bin?

Für Aufträge oft nicht. Für Personal fast immer. Ein Bewerber, der von einer Anzeige kommt, sucht anschließend den Betriebsnamen — und findet entweder eine Seite mit Fotos, Team und Ausbildungsangebot oder gar nichts. Bei voller Auftragslage ist das der einzige Grund, der die Investition trägt.

Was muss bei einem Meisterbetrieb ins Impressum?

Zusätzlich zu Name, Anschrift und Kontakt verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG bei zulassungspflichtigen Handwerken die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und einen Hinweis darauf, wo die Handwerksordnung einsehbar ist. Das fehlt auf einem großen Teil der Handwerkerseiten.

Reicht nicht das Google-Unternehmensprofil?

Für die reine Auffindbarkeit im Umkreis kommt man damit weit — es ist bei lokalen Betrieben oft wirksamer als die Website selbst. Was es nicht kann: Leistungen erklären, Referenzen zeigen, Stellen ausschreiben und als Quelle in einer KI-Antwort zitiert werden. Beides zusammen ergibt erst ein Bild.

Muss meine Seite nach dem BFSG barrierefrei sein?

Für einen klassischen Handwerksbetrieb in der Regel nicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst Dienstleistungen für Verbraucher, die online abgeschlossen werden. Wer nur darstellt und per Telefon oder Formular kontaktiert wird, fällt nicht darunter. Kommt ein Onlineshop für Ersatzteile dazu, ändert sich die Bewertung.

Was kostet eine Website für einen Handwerksbetrieb?

Ein typischer Betrieb mit sechs bis acht Seiten, eigenen Fotos und Stichpunkten zu den Leistungen liegt bei 750 € bis 1.000 €. Die Spanne für eine neue Unternehmenswebsite reicht insgesamt von 600 € – 1.800 €.

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