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BFSG: Definition, Geltungsbereich und Ausnahmen

Das Gesetz knüpft nicht am Betreiben einer Website an, sondern daran, ob bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden.

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Definition

Das BFSG ist das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das seit dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Wen das Gesetz erfasst

Erfasst sind Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books und Personenverkehr. Reines Geschäftskundengeschäft fällt nach derzeitigem Stand nicht darunter. Der Gesetzestext ist öffentlich einsehbar.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Standard und Durchsetzung

Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte praktisch auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder, die ihre Arbeit im Oktober 2025 aufgenommen haben; Bußgelder sind bis 100.000 Euro möglich. Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung — sobald auf einer Seite ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen kann, sollte die Bewertung anwaltlich geklärt werden.

Quellen

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