Definition
Die WCAG sind der internationale Standard des W3C für die Zugänglichkeit von Webinhalten, gegliedert in Erfolgskriterien auf den Konformitätsstufen A, AA und AAA.
Die vier Prinzipien
Die WCAG 2.1 ordnen alle Erfolgskriterien vier Prinzipien zu: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Robust heißt dabei, dass Inhalte von unterschiedlichen Werkzeugen ausgewertet werden können — von Screenreadern ebenso wie von Suchmaschinen und, seit 2026, von KI-Agenten.
Die drei Konformitätsstufen
| Stufe | Bedeutung | Praxis |
|---|---|---|
| A | Mindestanforderung | Ohne diese Stufe ist die Seite für manche Gruppen unbenutzbar |
| AA | Regelfall im Recht | Der Stand, auf den EN 301 549 und damit das BFSG verweisen |
| AAA | Höchste Stufe | Nicht für alle Inhalte erreichbar, wird selten verlangt |
Rechtlich maßgeblich ist in Deutschland WCAG 2.1 Stufe AA. Die neuere Fassung WCAG 2.2 ergänzt einige Kriterien und ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.
Was AA konkret verlangt
Die sechs Kriterien, an denen kleine Websites am häufigsten scheitern: Kontrast von mindestens 4,5:1 im Fließtext, ein sichtbarer Fokus-Indikator, verknüpfte Beschriftungen an allen Formularfeldern, aussagekräftige Alternativtexte bei informativen Bildern, eine Überschriftenhierarchie ohne Sprünge, und Nutzbarkeit ab 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen.
Quellen
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 — abgerufen am 23. August 2026